ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WASSERSPORT BECKUM GMBH ZUR NUTZUNG DER ANLAGE DER WASSERSPORT BECKUM GMBH
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Wassersport Beckum Anlage, zwischen der Wassersport Beckum GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
BENUTZUNG DER WASSERSPORT BECKUM ANLAGE UND HAFTUNG DES KUNDEN
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe Hinweistafeln). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Features (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbare Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde, bzw. der Kunde als Organisator (Bahnmiete), dass er sich den mit Wassersport verbunden Risiken und Gefahren bewusst ist. Der Organisator verpflichtet sich über die Inhalte der AGB's allen Gruppenteilnehmern zu unterrichten. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die primär an der Kasse sowie die zusätzlichen an dem Lift ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betriebspersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarte/Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter. Die Features dürfen aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlage hat sich der Fahrer unverzüglich vom Seil zu entfernen. Das Befahren der Features und Rampen mit gemieteten Wakeboards (Ausnahme Wakeboard Advanced), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte.
Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
HAFTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß §278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
LEISTUNG
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus dem im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.twincable-beckum.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich im Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas Anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeiten des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung durch einen technischen Ausfall außerstande, so hat er das Recht, diese Leistung durch gleichwertige Leistungen an einem anderen Termin zu ersetzen, wenn die unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
GESCHWINDIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb im eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere, als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer
BUCHUNGEN
Bahnmieten und alle anderen Buchungsarten gelten vom fix gebuchten Zeitpunkt an. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Karten ist ein Lichtbildausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Lichtbildausweis kann keine ermäßigte Karte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen.
SAISONKARTEN/JAHRESKARTEN
Saison-/Jahreskarten gelten vom Lösungstag an 365 Tage und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist - auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers – ausgeschlossen. Die Saison-/Jahreskarten gelten während des öffentlichen Betriebes(d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Saison-/Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.
VERLEIHMATERIAL
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Wakeskates oder Wakeboards sind gegen eine Gebühr erhältlich(siehe Preisliste). Bei Beschädigung oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.
LIFTRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE
Unter dem Vorbehalt der Reservierung kann ein Lift gebucht werden. Die Buchung gilt mit Eingang der Anzahlung als reserviert. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde (siehe aktuelle Preisliste). Bei einer geringen Auslastung(mind. 3 Zeitkartenfahrer oder 5 Saison-/Jahreskartenfahrer) behält sich der Betreiber vor, seinen Lift nicht bereit zu stellen.
RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER
Der Betreiber kann die Benutzung der Anlage absagen, wenn eine sichere Durchführung oder vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film – und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
BENUTZUNGS- UND HAUSORDNUNG FÜR DAS WASSERSKI- UND STRANDBADGELÄNDE
1. Die Benutzung der Freizeitanlage und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
2. Das Bad und seine Einrichtungen dürfen nur für die dafür bestimmten Zwecken genutzt werden. Den Anordnungen des Personals zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung ist Folge zu leisten.
3. Die Einrichtungen auf dem Gelände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Beschädigungen von Einrichtungen sind dem Personal zu melden.
4. Auf dem Strandbadgelände ist Hundeverbot.
5. Offenes Feuer, Camping, Surfen sind untersagt. Grillen ist nur auf den dafür ausgewiesenen kostenpflichtigen Plätzen im Strandbad erlaubt.
6. Das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern und Autos ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet.
7. Gekennzeichnete Flächen (z.B. Badezonen) sind zu beachten.
8. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
9. Kinder unter sechs Jahren sind nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren zugelassen, denen die Verantwortung für das Verhalten der Kinder im Bad unterliegt.
10. Für Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Gruppen- oder Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Benutzungs- und Hausordnung zuständig.
11. Für Erste-Hilfe sprechen Sie bitte die Mitarbeiter an.
12. Jegliche Wäsche (Körperpflege, waschen von Badeanzügen etc.) im See ist strikt untersagt.
Zum Waschen stehen die sanitären Anlagen zur Verfügung.
13. Wir weisen darauf hin, dass das Gelände videoüberwacht wird.
14. Das Gelände ist eine halbe Stunde nach Einstellung des Seilbahnbetriebes zu verlassen.
15. Im Winter ist das Betreten der Eisfläche ausdrücklich untersagt.
16. Besucher, die der Benutzungsordnung zuwiderhandeln, können aus dem Bad verwiesen werden, ohne dass Ihnen der Eintrittspreis zurückerstattet wird.
17. Mit dem Betreten des Strandbades unterwirft sich der Besucher dieser Benutzungs- und Hausordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.